Sitzung vom 14.07.2016
unsere Informationen zu dieser Sitzung ...
TOP 5 (Lärmschutz BAB73):
was bisher geschah:
In den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Kemmern am 25.08.2005, 15.09.2005 und 16.12.2005 wurde behandelt, dass die Lärmschutzmaßnahmen auf der Breitengüßbacher Seite für Kemmern keine Verschlechterungen darstellen dürfen. Nach Aussage von Bürgermeister Gerst, ist dies auch so der Fall. Ein fundamentales Ziel der Zukunft für Kemmern war und ist der Lärmschutz für Kemmern! So hatten wir es auch in allen unseren Publikationen dargestellt. Durch Initiative aus den Reihen der Zukunft für Kemmern wurde dann erreicht, dass die am Bamberger Kreuz installierte Dauermessstelle neu ausgewertet wird und somit geprüft werden konnte, ob Kemmern Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz hat oder nicht.
Bürgermeister Gerst hat dies dann aufgegriffen und einen "Ortstermin" u.a. mit den politisch Verantwortlichen (siehe Berichterstattung in Nachrichten am Ort --- lesen Sie HIER) initiiert. Da über ein Jahr ins Land ging, ohne weitere Informationen zu erhalten (Berichterstattung 22.05.2015) wurde seitens der Zukunft für Kemmern Gemeinderäte ein aktueller Sachstand im Rahmen einer Gemeinderatsitzung erbeten. Dies erfolgte dann am Donnerstag, 14.07.2016. Bürgermeister Gerst bezog sich auf ein Schreiben der Autobahndirektion Nordbayern (Eingang 28.6.2016 bei der Gemeinde) und erläuterte deren Ansichten.
Nach Meinung der Autobahndirektion hat Kemmern zwar die notwendigen 3 db(A) mehr "Lärm" erreicht, doch da wohl die betroffenen Baugebiete erst nach den Auslegungen der Autobahn erfolgten, bestünde (so die Autobahndirektion!) kein Anspruch an nachträglichen Lärmschutz.
Gemeinderat Dr. Oliver Dorsch und Sascha Dorsch, Zukunft für Kemmern baten hier den Bürgermeister ggf. eine rechtliche Würdigung in die Wege zu leiten. Das Thema Lärmschutz ist für Kemmern ein sehr wichtiges Thema, dass es auch schwer nachzuvollziehen ist, warum über ein Jahr keine weiteren Informationen gegeben wurden. Es liegt nun in den Händen der Gemeindeverwaltung das Thema Lärmschutz weiter zu verfolgen, sei es mit juristischen Mitteln. Wir wünschen uns zu diesem Thema zeitnah fundierte Aussagen ...
Im Schritt 1 wurde IBAS beauftragt, die "Aussagen" der Autobahndirektion Nordbayern zu überprüfen. Die weiteren Schritte liegen dann wieder in den Händen der Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Sitzung entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung im Amtsblatt.
Helmut Wild
Verfasser
Tagesordnung
1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 23.06.2016
2. Allgemeiner Bericht
3. Bauantrag zur Nutzungsänderung des Kellergeschosses in eine Ferienwohnung zur Vermietung auf dem Grundstück FlNr. 1100/19 (Breitengüßbacher Str. 39)
4. Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf den Grundstücken FlNr. 1200/128 und 1200/129 ( Am Sand 14)
5. Sachstandsbericht Lärmschutzsituation Autobahn BAB73
6. Abbau der 20-kV-Freileitung durch Bayernwerk mit Ersatz durch eine Erdverkabelung (Information über die Planung, Beratung und Beschlussfassung)
7. Sonstiges
8. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.