Sitzung vom 02.06.2016

Pünktlich um 18.30 eröffnete Herr Bürgermeister Gerst die Sitzung.

Entschuldigt ist der GR Dr. Oliver Dorsch

TOP 1
: Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2016

TOP 2: Allgemeiner Bericht

Herr Gerst berichtet über die Aufnahme Kemmerns in den Landesentwicklungsplan, dies bedeutet für die Gemeinde den positiven Nebeneffekt, bei eventuellen Investitionen mit Zuschüssen seitens des Staates rechnen zu können.

Des weiteren berichtet der Bürgermeister über die Situation der Flüchtlingszahlen im Landkreis Bamberg. Derzeit befänden sich 1.300 Flüchtlinge in 33 Gemeinden des Landkreises, dabei gibt es 125 anerkannte Flüchtlinge, die die Unterkünfte in Kürze verlassen müssten um auf dem offenen Wohnungsmarkt eine Bleibe zu finden. Diese bekämen dann auch Unterstützung (Leistungen nach Hartz IV) um Ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten und dürften auch Familienmitglieder aus Ihren Heimatländern nachkommen lassen.

In Kemmern wohnen derzeit 33 Flüchtlinge, die nicht anerkannt sind.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass 2 neue Verkehrsspiegel in Kemmern installiert worden sind. Diese befänden sich:
Breitengüßbacher Straße - Grabenstraße
Langäcker - Breitengüßbacher Straße im Gewerbegebiet.

TOP 3: Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr.138 (Klosterstr.7) Abstimmung 14:0 Genehmigung erteilt

TOP 4: Sachstandbericht Lärmschutzmaßnahmen Autobahn BAB73. Der Bürgermeister berichtet über ein kürzliches Treffen in München unter Teilnahme von Vertretern der Autobahndirektion Nordbayern sowie Frau MdB Zeulner und seiner Person.

Dabei kamen kaum neue Ergebnisse zum Tragen. Bekannt sei, dass man neben einer lärmschluckenden Bautechnik an den Übergängen eine Nachrüstbarkeit des Lärmschutzes an der neu zu errichtenden Autobahnbrücke vorgesehen hat, wobei weder der Bund noch die Autobahndirektion eine Kostenübernahme dieses Lärmschutzes übernehmen würden.

Auch eine Härtefallregelung, die gesundheitsgefährdende Werte voraussetzt, kommt in Kemmern nicht zum Tragen. Letztendlich gäbe es im Moment trotz wesentlich höherem Verkehrsaufkommen (fast Verdopplung!) keinen rechtlichen Anspruch auf einen Lärmschutz.

Die Grenzwerte würden größtenteils eingehalten.

Ausnahme bildet nur die Nachtbelastung, bei der einzelne Anwesen in Kemmern zumindest ein Antragsrecht auf Prüfung hätten, was jedoch noch keine Umsetzung in einen tatsächlichen Lärmschutz bedeute.Nachfrage von GR Sascha Dorsch wie die weitere Vorgehensweise aussehe, antwortete der Bürgermeister, dass man den offiziellen Bericht des Treffens abwarten werde und diesen dann auswerten müsse.

Er würde dann zumindest weiter auf politischem Wege versuchen, Fortschritte zu erzielen, wobei es sich dabei um keine rechtliche belastbare Verhandlungen handle.

Anmerkung des Verfassers: Man kann dem Bürgermeister Herrn Gerst die Resignation fast schon anmerken. Der Bund und die Autobahndirektion genauso wie die Bahn versuchen mit nicht nachzuvollziehenden Gesetzesbeschlüssen und Planungsvorschriften die Gemeinden beim Thema Lärmschutz im "Regen stehen zu lassen" !

- die gesundheitliche Last soll der Bürger und Anwohner alleine tragen - die finanzielle Last die Gemeinden.

Wenn es aber wirklich nicht anders geht, dann sollte die
Gemeinde im Sinne Ihrer Bürger die dort wohnen - und wohnen bleiben wollen - eine Eigenfinanzierung eines Lärmschutzes zumindest einmal durchrechnen.

Denn wenn für "Überbrückungsmonster" mit nicht
nachgewiesenem Bedarf Geld verschwendet wird, dann sollte man auch über die Finanzierung eines sinnvollen Lärmschutzes der auch das Baugebiet Bettelweg mit einschließt ernsthaft Nachdenken!

Nach üblichen Berechnungen geht es um eine Summe von ca. 2 Mio. €

Die "Kemmern-Gate"-Brücke wurde mit 3 Mio. € geplant,
was realistisch bis zur Fertigstellung auf ca. 5 Mio. € hinauslaufen wird, ansonsten wäre es die erste Brücke bei der Planung und Realität übereinstimmen würden! Instandhaltungskosten von mindestens 1% der Bausumme jedes (!) Jahr sind übrigens noch nicht enthalten.

TOP 5:
Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag der Andreas Schorr GmbH & Co. KG, Stufenburgstr. 22, 96148 Baunach, auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zu Waschzwecken und zur Wiedereinleitung des nicht nachteilig veränderten Waschwasser im Kieswerk. 14:0 Genehmigung erteilt

TOP 6: sonstiges Ursula Mainbauer beobachtete, dass es am Übergang vom Fahrradweg am Kieswerk Richtung Hallstadt aufgrund des fehlenden Hinweises, dass der Fahrradweg dort endet, schon öfter zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen Radfahren und Pkw gekommen war und fragt nach Möglichkeiten einer Entschärfung. Laut Bürgermeister wird man sich die Lage vor Ort anschauen und ggf. handeln.

GR Hans-Dieter Ruß weist darauf hin, dass die Statue in der Friedhofskapelle wegen Auffrischung nicht am Ort ist, um Missverständnissen (Diebstahl) vorzubeugen.

Verfasser Reinmund Dütsch


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