Sitzung vom 02.02.2017

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TOP 2: Allgemeiner Bericht
- von Montag, 13.02., bis Mittwoch, 15.02.2017, kommt es in der Verwaltung wegen EDV-Umstellungen zu eingeschränktem Parteiverkehr.

- Der Festakt zum Auftakt der Feierlichkeiten anlässlich des 1000-jährigen Bestehens der Gemeinde Kemmern ist laut Bgm. Gerst positiv verlaufen und war, wie wohl im Amtsblatt bekannt gegeben öffentlich.

- Thema Busverbindung Hasler:
Hier gab es eine Anzeige bei der Polizei. Die daraus resultierende anschließende Überprüfung einer evtl. Überschreitung der maximalen Anzahl der Businsassen beim 7.00-Uhr-Bus brachte keine Beanstandung. Die Firma Hasler setzt seit geraumer Zeit, falls benötigt, einen Kleinbus zusätzlich ein und wird wohl ab Mitte Februar mit einem größeren Bus (10 Plätze mehr) fahren.

TOP3: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FINr. 489/21 (Am Hügelsee 5)
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 3 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden nicht erteilt. GR Schwank forderte die Antragssteller auf, sich vorher in der Gemeinde über die Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne zu informieren (Anmerkung des Verfassers: Das haben die Antragsteller nach ihrer Aussage getan). GR Förtsch forderte die Verwaltung dazu auf, die Bebauungspläne online zu stellen. Dies geschieht bereits in vielen Gemeinden und wäre ein Service am Bürger.

TOP 4: Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück FINr. 1200/106 (Wacholderweg 6). Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 5: Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstücks FINr. 268 (Hallstadter Str. 12) mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus. Der Gemeinderat kann das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht stellen. Hier hatte im Nachgang noch GR Schwank die Unterschrift aller Nachbarn gefordert.

TOP 6: Antrag Sportclub Kemmern 1930 e.V. auf Einbau von höhenverstellbaren Basketballkörben in der Schulturnhalle. Dem Antrag wird zugestimmt. Der SCK muss 50% der veranschlagten Gesamtkosten von ca. 3.400 € übernehmen.

TOP 7: Antrag Zukunft für Kemmern auf Überlassung des Mehrzweckraums in der Grundschule für einen Erste-Hilfe-Kurs am Sa., 01.04.2017
- Entscheidung über den Antrag
- Ggf. grundsätzliche Entscheidung zur Nutzung von öffentlichen Einrichtungen durch politische Parteien, Wählergruppen und sonstige politische Vereinigungen

(Grundsätzliche Anmerkung des Verfassers: Es wurde von unserer Seite kein Antrag auf Überlassung des Mehrzweckraumes in der Grundschule gestellt. Vielmehr gab es eine Anfrage per Email an die Verwaltung, ob der Mehrzweckraum genutzt werden könne. Diese Entscheidung ist von der Verwaltung zu treffen. Die Entscheidung, dass unsere Anfrage als Antrag und noch dazu im Gemeinderat behandelt wurde, wurde von Bürgermeister Gerst getroffen und ist nicht nachvollziehbar. In der gültigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kemmern, rechtlich grundgelegt in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, findet sich kein Hinweis darauf, dass es Aufgabe des Gemeinderates ist, über die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen zu entscheiden.)


Lt. Bgm. Gerst gab es bislang keinerlei Veranstaltungen von politischen Vereinigungen in der Schule oder auf dem Schulgelände. Dies sei gängige Praxis und solle seiner Meinung nach auch so bleiben.
(Anmerkung des Verfassers: Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Zukunft für Kemmern führte in den letzten Jahren das Streetball-Turnier im Rahmen des gemeindlichen Ferienprogrammes auf dem Schulgelände durch. Ebenfalls auf dem Schulgelände wurde von der CSU das "Spiel ohne Grenzen" durchgeführt. Dass darüber nie im Gemeinderat beraten wurde, zeigt, dass es wohl doch Aufgabe der Verwaltung ist, über die Erlaubnis zur Nutzung schulischer Einrichtungen zu entscheiden.)

Zwei Aspekte wären bei einer Nutzung durch politische Vereinigungen problematisch: Zum einen könne es zu einer Instrumentalisierung der Kinder kommen.
(Anmerkung des Verfassers: Es hätte nicht einmal im Entferntesten Kontakt zu Kindern entstehen können, da der Erste-Hilfe-Kurs an einem Samstag stattfinden sollte.)

Das zweite Problem, so Bgm. Gerst: Man schaffe einen Präzedenzfall. Würde man ZfK die Nutzung von Schulräumen gestatten, müsste man im Rahmen der Gleichbehandlung dann allen politischen Vereinigungen, wie z.B. NPD oder AfD, eine Nutzung der Schulräume gestatten. Diese Einschätzung teile auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bamberg. Auch sie rate von einer Nutzung von Schulräumen durch politische Vereinigungen ab
(Anmerkung des Verfassers: Bgm. Gerst ist Stellvertreter des Landrats. Eine Stellungnahme des Landratsamtes in seinem Sinne dürfte für ihn recht einfach zu bekommen sein).

Die Gemeinderäte der ZfK verwiesen auf den Inhalt der Veranstaltung - ein Erste-Hilfe-Kurs, auf die Gemeinnützigkeit des Vereins Zukunft für Kemmern und verwehrten sich dagegen, mit AfD und NPD über einen Kamm geschoren zu werden. Das Ergebnis der Abstimmung 4:10. Anschließend wurde grundsätzlich über eine Nutzung von "öffentlichen Einrichtungen" - nicht schulischen - (siehe Formulierung des Tagesordnungspunktes) durch politische Parteien, Wählergruppen und sonstige politische Vereinigungen abgestimmt. Ergebnis: 13:1.

(Den genauen und zeitlichen Ablauf der Idee "Erste-Hilfe-Kurs" finden Sie hier:

TOP 8: Sonstiges
Seniorenbeauftragte GR Mainbauer zeigte die neu designten Grußkarten, die Senioren bei Geburtstagen überreicht werden sollen.

TOP 9: Anfragen
GRin Jung fragte nach, ob mal jemand nachfragen könne wegen der Frostschäden an den Gehsteigen? "Macht das der Markus ?" Keine Antwort.
(Anmerkung des Verfassers: Mit "Markus" ist der Geschäftsleiter der Gemeindeverwaltung Hr. Diller gemeint. Siehe Antrag ZfK vom 7.1.2015)

GR Förtsch fragte nach, ob es möglich wäre, auch in Kemmern eine Schlittschuhbahn anzulegen. Dies wurde lt. Bgm. Gerst schon versucht umzusetzen, sei aber in den letzten Jahren immer an anderen Problemen gescheitert.

Jochen Förtsch





Tagesordnung

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2017
2. Allgemeiner Bericht des Bürgermeisters
3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 489/21 Am Hügelsee 5
4. Banantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flurnummer 1200/106 Wacholderweg 6
5. Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstücks Flurnummer 268 Hallstadter Straße 12 mit einem zweigeschossigem Einfamilienwohnhaus
6. Antrag SC Kemmern auf Einbau von höhenverstellbaren Basketballkörben in der Schulturnhalle
7. Antrag der Zukunft für Kemmern auf Überlassung des Mehrzweckraums in der Grundschulde für einen Erste-Hilfe-Kurs am Sa, 01.04.2017
- Entscheidung über den Antrag
- ggf. grundsätzliche Entscheidung zur Nutzung von öffentlichen Einrichtungen durch politische Parteien, Wählergruppen und sonstigen politischen Vereinigungen
8. Sonstiges
9. Anfragen

nichtöffentliche Sitzung.

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