Sitzung vom 24.09.2020

Bericht von Jochen Gottwald (Update 21.10.2020)

Dieser Bericht drückt meine persönliche Meinung aus und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel zählt die schriftliche Sitzungsniederschrift (Jochen Gottwald).

Am 24.09.2020 fand im Feuerwehrhaus eine Sitzung des Gemeinderats statt. Vor allem der zu beratende Haushaltsplan für das Jahr 2020 sollte uns beschäftigen. Wer jetzt stutzt, weil es doch bereits Ende September und damit das Jahr 2020 fast vorbei ist, der wundert sich zu Recht, doch dazu später. Zunächst musste das Protokoll der vorhergehenden Sitzung genehmigt werden und GRM Helmut Wild trug erneut die Bedenken unserer Fraktion gegen die Art und Weise vor, wie die Ergebnisse der Beschlussfassungen im Protokoll wiedergegeben werden. Hintergrund ist, dass uns in den letzten Jahren immer wieder aufgefallen ist, dass viele Bürger die Beschlüsse der im Amtsblatt abgedruckten Protokolle falsch verstehen, weil die Beschlussvorlage und das zugehörige Abstimmungsergebnis einander nicht immer eindeutig und unmissverständlich zugeordnet werden können. In einer Gemeinschaft, in der die Bürger idealerweise am politischen Geschehen beteiligt und angemessen informiert sein sollten, ist das natürlich unerfreulich und konterkariert das Bestreben, die Bürger mittels eines Abdrucks der Sitzungsprotokolle im Amtsblatt besser zu informieren.

Ich möchte das Problem an einem kurzen Beispiel demonstrieren. Im Protokoll zur Sitzung vom 27.08.2020 ist wie folgt festgehalten:

„GRM Dr. Dorsch bittet um eine Ergänzung bei TOP4, Seite 89. Bei seinem Antrag zur Geschäftsordnung, eine Entscheidung zur Sache zu vertagen fehle die Begründung, die wie folgt ergänzt werden soll: „(GRM Dr. Dorsch stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, eine Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen zurückzustellen.), bis eine Kostenschätzung für einen möglichen Neubau vorliegt.“

Beschluss: 5:9 (abgelehnt)

Einer Ergänzung, wie von GRM Dr. Dorsch vorgetragen, wird zugestimmt.“

Unserer Meinung nach verleitet diese Form den Leser, das Geschriebene so zu verstehen, als wäre dem Antrag von Oliver Dorsch zugestimmt worden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: der Antrag wurde abgelehnt. Die Schwierigkeit ist nun, dass der Beschlussvorschlag immer positiv gegenüber dem Ansinnen des Antrags formuliert sein muss. Man kann also nicht einfach schreiben „Der Antrag von GRM Dorsch wird abgelehnt“.

Der Vorschlag unserer Fraktion lautet daher, zukünftig generell schlicht die chronologische Abfolge eines Beschlussverlaufs zu berücksichtigen und damit nach folgendem Schema zu formulieren:

Beschlussvorschlag: „Einer Ergänzung, wie von GRM Dorsch vorgetragen, wird zugestimmt.“

Beschluss: 5(für):9(gegen)

Ergebnis: Abgelehnt

Im Gegensatz zur gegenwärtigen Praxis wären in dieser Form Abstimmungsinhalt und Abstimmungsergebnis intuitiv eindeutig.

Doch auch diesmal zeigte sich Bürgermeister Gerst leider verständnislos gegenüber unserem Anliegen und argumentierte, dass die Gemeinderatsmitglieder doch genügend Erfahrung hätten, die Protokolle richtig zu lesen. Auf unseren Einwand, dass es uns aber darum geht, zu vermeiden, dass die Bürger über die im Amtsblatt abgedruckten Protokolle falsch informiert werden, bekräftigte er zum mittlerweile wiederholten Male, dass das Protokoll halt nicht für die Bürger, sondern für die Gemeinderäte sei. Welches Verständnis von Bürgernähe und Transparenz diese Äußerung verrät, möge bitte jeder für sich selbst beurteilen. Die Gemeinderäte von CSU, UBB und SPD folgten jedenfalls diesem Verständnis und genehmigten geschlossen das Protokoll.

Nach dem allgemeinen Bericht stand ein Antrag des Sportfischervereins zur Debatte. Dieser hatte sich einen Aufsitzmäher zugelegt und beantragte nun einen Zuschuss für das Gerät, sowie einen jährlichen Zuschuss von 150€ monatlich, wenn er sich im Gegenzug verpflichte, die Badewiese regelmäßig zu mähen und zu mulchen. Diese Arbeit hatten bisher Gemeindearbeiter übernommen. Dem Antrag auf einmalige Bezuschussung des Mähers konnte mit Verweis auf die Vermeidung eines Präzedenzfalls nicht entsprochen werden, da er erst nach Anschaffung des Geräts erfolgte. Die jährlichen Zuschüsse wurden vorerst für 2020 und 2021 genehmigt. Wenn die Arbeiten in diesem Zeitraum zufriedenstellend durchgeführt wurden können Folgeanträge gestellt werden.

Danach stand die Beratung des Haushaltsplans an. Gleich zu Beginn merkte GRM Helmut Wild an, dass nach Art. 65 (2) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen sei und fragte nach dem Grund für die doch eklatante Verzögerung. Geschäftsführer Markus Diller erwiderte darauf, dass es gängige Praxis sei, den Haushalt erst im laufenden Jahr aufzustellen, weil zu Jahresbeginn noch wichtige Daten fehlten, die sonst geschätzt werden müssten. GRM Wild bestätigte dies und zitierte den Kommentar zu Artikel 65 aus Bauer/Böhle/Ecker Randnummer 5: "Mit der Regelung, dass die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist, sollte dem Grundsatz der Rechtzeitigkeit Nachdruck verliehen werden. Dem wird allerdings in den wenigsten Fällen entsprochen. Die weitaus überwiegende Zahl der Gemeinden, insbesondere der kreisangehörigen Gemeinden, beschließt die Haushaltssatzung erst nach Beginn des Haushaltsjahres. Das hängt damit zusammen, dass die für die Planung wichtigen Orientierungsdaten sowie die Einnahmen aus dem Finanzausgleich i.d.R. erst gegen Jahresende bekannt gemacht werden." Er argumentierte, dass damit eindeutig eine Haushaltsplanung im Frühjahr gemeint sei, welche in der Lage ist, Zahlen zu berücksichtigen, die erst gegen Ende des vorhergehenden Jahres zur Verfügung stehen. Eine Haushaltsplanung, die erst gegen Ende des Haushaltes vorliege, könne darüber nicht gerechtfertigt werden. Sie könne kaum noch als Plan gelten und sei ja fast schon eine Schlussrechnung. Bürgermeister Gerst erwiderte, dass hiervon keine Rede sein könne, er den Einwand aber zur Kenntnis nehme.

Ich möchte hier noch beifügen, dass eine solch deutliche Verspätung in der Haushaltsführung nicht nur dazu führen kann, dass sich eine Gemeinde ihrer Handlungsfähigkeit bezüglich Neuinvestitionen im laufenden Haushaltsjahr beraubt, weil, solange kein Haushaltsplan in einer Haushaltssatzung beschlossen wurde, immer nur eine vorläufige Haushaltsführung gemäß Art. 69 BayGO möglich ist, sondern auch von einer überforderten Verwaltung zeugt. An Corona kann es nicht liegen, denn die Praxis dass in Kemmern der Haushalt erst im Herbst vorgelegt wurde, hat sich bereits in den Vorjahren eingeschlichen. Wenn man fehlende Qualifikation einfach einmal ausklammert, liegt also der Schluss nahe, dass in der Gemeinde Personalmangel herrscht und der Personalplan angepasst werden sollte.

Nachdem Helmut Wild im Namen unserer Fraktion bereits einige der von uns in einem vorbereitenden Treffen als nachfragewürdig erwogenen Haushaltspositionen beim geduldig antwortenden Kämmerer abgefragt hatte und das übrige Gremium (pers. Anm.: was auch immer der Grund dafür sein sollte, Desinteresse gegenüber einer der wichtigsten Aufgaben des Gemeinderats zu zeigen, bleibt mir einfach unbegreiflich) von diesem gründlichen Vorgehen bereits sichtlich und hörbar genervt war, kam es beim Investitionsplan zur Kontroverse. Wir hatten bemängelt, dass die Spalte Gesamtansatz nicht ausgefüllt sei und somit nicht ersichtlich sei, ob sich die angesetzten Kosten für die einzelne Folgejahre summierten oder, wie eben im Haushaltsansatz auch, teils nur wiederkehrende Einzelposten seien. Noch bevor diese Frage zufriedenstellend beantwortet werden konnte, stellte 2. Bürgermeister Volker Pflaum einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte und Abstimmung, dem mit 8:5 Stimmen entsprochen wurde. [Anmerkung des Verfassers: in einer früheren Version sprach ich davon, dass uns hierdurch die Möglichkeit zur weiteren Beratung und zu Änderungsanträgen genommen wurde. Das war inhaltlich nicht richtig: Bürgermeister Gerst stellte in der GR-Sitzung von 15.10.2020 klar, dass es sich um getrennte Beschlüsse handelte und wir demzufolge durchaus noch hätten Änderungsanträge stellen können. Das war mir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht klar gewesen.]

Ein Punkt, der mir noch sehr wichtig ist und den ich deshalb in der Sitzung auch angesprochen hatte, ist, dass manche kleinere Haushaltspositionen doch sehr hoch angesetzt sind, obwohl sie im Ergebnis in den letzten Jahren relativ stabil niedrig waren. Hier stellt sich für mich die Frage, ob nicht, durch bescheidenere aber trotzdem seriös gerechnete Ansätze, Mittel für eine professionelle Jugendarbeit, abwechslungsreicher ausgestattete Spielplätze oder bessere Verkehrssicherung frei werden könnten. Im unteren fünfstelligen Bereich befindlich, wären solche Mittel relativ günstige und gut angelegte Investitionen in die jungen Gemeindebürger.

Tagesordnung

Im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Kemmern, Langäcker 1 geht es am Do, 24.09.2020 ab 18:30 Uhr u.a. um folgende Themen

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 27.08.2020.

2. Allgemeiner Bericht

3. Antrag Sportfischerverein Kemmern e.V. auf Bezuschussung eines Aufsitzmähers mit Unterhaltungskosten

4. Beratung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020

5. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020

6. Beschlussfassung zur Finanzplanung 2019 - 2023

7. Sonstiges

8. Anfragen

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